Wir

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ARTUNIQUE – Künstler

kuenstlerNeben dem Firmeninhaber, der selbst seit 1987 Erfahrungen im Umgang mit der Sprühdose gesammelt hat, haben sich unter dem Gruppennamen ARTUNIQUE weitere talentierte Künstler zum ARTUNIQUE - Team zusammengefunden. So ist es ARTUNIQUE inzwischen möglich, aus einer fast 50 Personen umfassenden Künstlerkartei, den speziell für Ihre jeweilige Aufgabenstellung geeigneten Künstler herauszusuchen und in das jeweilige Projekt zu integrieren. Zum Teil greifen die ARTUNIQUE - Mitarbeiter und Freunde auf eine über 20-jahrige gestalterische Erfahrung zurück, so daß einige von Ihnen, bereits den Weg in nationale aber auch internationale Galerien und Ausstellungen gefunden haben. Diese Verbindung von verschiedensten Talenten, Arbeitsweisen und Techniken macht ARTUNIQUE absolut "unique". Zudem versucht ARTUNIQUE - soweit bekannt und möglich - mit den jeweils ortsansässigen Sprühern zusammen zuarbeiten!

 

Qualität der Leistung

Jedes von ARTUNIQUE gestaltete Objekt ist ein Unikat mit hohem künstlerischem Anspruch !

ARTUNIQUE produziert und vertreibt grundsatzlich keine Massenprodukte, sowie keine Objekte aus industriellen Fertigungen !

Fassadengestaltung sowie Gestaltung spezieller Flächen, Objekte und Untergründe

P1010027Durch die Verwendung von speziell für den Graffitikunst-Markt entwickelten Lacken ist ein langlebiges und witterungsbeständiges Bild garantiert.
Firmeneigene Aufkleber, Typen- und Sicherheitsschilder werden selbstverstandlich sorgsam abgeklebt und nach Möglichkeit ausgespart oder wo möglich sogar in das Bild integriert.
Bitte beachten Sie: jedes von ARTUNIQUE gestaltete Objekt über 10qm wird mindestens einmal mit dem ARTUNIQUE-Logo und der 0177-NORDOST Rufnummer gekennzeichnet, was u.a. einen zusätzlichen Schutz vor illegaler Umgestaltung darstellt. Die Herstellung von Leinwandrahmen sowie deren professionelle Bespannung gibt ARTUNIQUE direkt beim örtlichen Tischler in Auftrag - somit ist es ARTUNIQUE möglich, jede Ihrer Wunschgrößen auch zu liefern. Zudem wird so nicht nur eine hohe Qualität bei der Herstellung/Verarbeitung sondern auch die Unterstützung der lokalen Handwerker garantiert.
Auf speziellen Kunden Wunsch und als Event-Highlight gestalten wir auf Messen und Ausstellung – gerne auch live vor Publikum – Leinwände, Messestände oder ähnliches.

Holzskulpturen und Kunstobjekte aus Holz

Durch die konsequente Verwendung meist einheimischer Hölzer aus nachhaltig bewirtschafteten Waldern garantiert ARTUNIQUE eine umweltbewußte Grundeinstellung. Die Skulpturen sind grundsatzlich für den Inneneinsatz ausgelegt – können aber nach spezieller Behandlung auch im Außenbereich eingesetzt werden. Auf eine gute Unterlüftung bzw. des Abflusses von Regen- Tauwasser ist dabei zu achten!
Die ARTUNIQUE Skulpturen eignen sich zum Beispiel ideal als außergewöhnliches Schmuckelement in privaten Garten, öffentlichen Parks, Zoologischen Garten, etc. aber auch als würdevoller Grab"stein" auf Friedhöfen oder als Blickfang in Firmen-Foyers und Empfangshallen.
Auch hier stehen Ihnen die Künstler und Freunde von ARTUNIQUE gerne für Events, Messen oder zu anderen Gelegenheiten zur Verfügung und gestalten mit ihrem lautstarken Sagen und Werkzeugen live vor Publikum.
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Spezialisierung

Fassadengestaltung sowie Gestaltung spezieller Flächen, Objekte und Untergründe

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  • durch die Spezialisierung auf "maritime Motive" , Portraits und Figuren , sowie dem Spezialgebiet "optische Täuschung" besitzt ARTUNIQUE in diesen Bereichen besonders viel Geschick und jahrelange Erfahrung,
  • durch einen räumlichen Bildaufbau, gelingt ARTUNIQUE ein annähernd perfektes Auflösen von jeglicher Gebäudeecken,
  • durch das Arbeiten mit Fenstertechnik, wird für ARTUNIQUE die Nutzung graphischer Details und besonderer Schmuckelemente sogar innerhalb des eigentlichen Bildes möglich,
  • durch die konsequente Verwendung von freundlichen, nicht zu grellen, naturähnlichen Farbtönen, die sich in der direkten Umgebung des Objektes wieder finden, wird eine einzigartige Einbindung des gestalteten Objektes in seine jeweilige Umgebung erzielt,
  • durch das geschickte Integrieren von z.B. Lüftungsgitter, Metalltüren, Rohren, etc. in das Gesamtbild und das farbliche Mitgestalten der Gebaudesockel, wird ein abgerundetes Erscheinungsbild (ähnlich eines Bildesrahmens) erreicht,
  • durch exakte Vorort-Recherche und die Spezialisierung auf die Darstellung von ortsbekannten Gebäuden und Landschaften, wird ein hoher Identifikationswert der Anwohner und Passaten mit ”ihrem Bild“ erwirkt.

 

Holzskulpturen und Kunstobjekte aus Holz

Abstrakte aber weiche Formen und Figuren zählen zu ARTUNIQUE absoluten Favoriten im Bereich der Skulpturenherstellung. Darüber hinaus fertigt ARTUNIQUE immer wieder gerne sinnliche Engelsfiguren in den unterschiedlichsten Ausführungen an.
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Preise

Grundsätzlich werden sämtliche von ARTUNIQUE angebotenen Produkte/Leistungen in Euro (€) berechnet.

Bei allen Preisen handelt es sich grundsätzlich um von ARTUNIQUE garantierte FESTPREISE – was für Sie bei der Vergabe eines Auftrages an ARTUNIQUE absolute Kosten- und Planungssicherheit bedeutet, da nicht mit versteckten Kosten zu rechnen ist.

Bitte beachten Sie, daß sich unsere Preise zuzüglich der gesetzlichen MwSt. von zur Zeit 7% (bei rein künstlerischen Bildmotiven bzw. Objekten) und 19% MwSt., wenn im Bild / im Objekt auch Firmenlogos, Werbebotschaften und/oder andere kommerzielle Botschaften etc. enthalten sind, verstehen.

Fassaden- und Innengestaltung

Die fairen Preise für einmalige künstlerische Gestaltungen von Außen- oder Innenflächen werden grundsätzlich pro zu gestaltenden Quadratmeter berechnet und ergeben sich aus Ihrem individuellen Motivwunsch, dem dadurch resultierenden Aufwand an Material und Zeit, sowie der Größe der zu gestaltenden Flache. Bei besonders großflächigen Einzellauftragen (ab 100qm), einer ganzen Serie von Auftragen (z.B. fünf Kompakt-Stationen – vierseitig gestaltet) und/oder des Abschlusses eines verbindlichen und mehrjahrigem Abrufvertrages, kann ein entsprechender Großkunden-Rabatt vereinbart werden.

Gestaltung spezieller Flächen, Objekte und Untergründe

Für die künstlerische Gestaltung von großflächiger Werbung, Logos, Firmenzeichen, etc., aber auch für die Gestaltung von allen beweglichen bzw. transportablen Objekten wie z.B. sämtlichen Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen, Leinwänden, Werbetafeln, Handys, etc. gelten Sonderpreise, die bei Bedarf gesondert zu erfragen sind.

Holzskulpturen und Kunstobjekte aus Holz

Die Preise für Holzskulpturen und Kunstobjekten aus Holz richten sich nach verwendeter Holzart, sowie nach dem jeweiligen Material- und Zeitaufwand und sind individuell festgelegt.

Workshops und Kurse

Die Preise für Workshops und Kurse errechnen sich aus Gesamtdauer des Workshops, der täglichen Kursstundenzahl, dem Veranstaltungsort, dem benötigtem Material und der Anzahl der Teilnehmer.

Unsere Preise beinhalten

skizze
  • die jeweils fachgerechte Beratung, vor, während und nach dem Projekt,
  • die Absprache von Wunsch-Motiven, Formen, sowie Farben,
  • die Erstellung einer groben schwarz-weiß Skizzepro Objekt – ab einer Gestaltungsgröße von mehr als 50qm pro zu gestaltender Objektfläche - nach genauen Vorgaben des Auftraggebers. Jedoch bleibt die Skizze in jedem Fall Eigentum von ARTUNIQUE, gesondert übertragen werden kann aber im Einzellfall das Nutzungsrecht,
  • die Organisation des reibungslosen Ablaufes der eigentlichen Gestaltungstätigkeit,
  • die künstlerische Umsetzung durch Mitarbeiter der Firma ARTUNIQUE oder von ARTUNIQUE beauftragte Künstlern, sowie alle anfallenden Kosten für An-/Abfahrt, Honorare, Unterbringung und Verpflegung aller beteiligten Künstler,
  • die komplette Kostenübernahme, die Bestellung, den Transport und die Entsorgung des jeweils benötigten Materials

Unsere Preise beinhalten NICHT

  • die Kosten für eventuell benötigte Gerüste, Hubwagen etc. (erst erforderlich ab einer zu gestaltenden Objekthöhe von über drei Metern),
  • die Kosten für die Beseitigung von an dem zu gestaltenden Bauwerken angebrachten Plakaten, Aufklebern, etc., oder auch die Kosten zum Entfernen von Schmutz, Moos und anderen Verunreinigungen an den zu gestaltenden Objekten,
  • die farbliche oder bauliche Vorbehandlung sämtlicher Flächen – einschließlich aller Türen, Fenster, Metall- und/oder Kunststoffteile, etc.,
  • das Besorgen von Genehmigungen jeglicher Art, sowie die dafür entstehenden Kosten sowie sämtliche Abstimmungen mit Behörden/Ämtern, Anwohnern, etc.,
  • das eventuelle Anfertigen von mehrfarbigen und/oder maßstabgerechten Skizzen.
  • die Lieferung oder Abholung von zu gestaltenden Objekten (z.B. Leinwänden) bzw. des zu bearbeitenden Rohholzes.

Bezahlung

Bei Neukunden ist mit Vertragsabschluß und noch vor Arbeitsbeginn eine Anzahlung in Höhe von mindestens 50% des netto Auftragswertes üblich – wenn solches vorher nicht anders schriftlich vereinbart wird. Diese dann zwingend erforderliche Vorauszahlung wird selbstverständlich auf den Auftragswert angerechnet. Der vollständige Rechnungsbetrag ist in jedem Fall unter Angabe der jeweiligen Rechnungsnummer und ohne jegliche Abzüge zahlbar bis 14 Tage nach Fertigstellung bzw. Abnahme des Bildes / des Objektes.

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber behält ARTUNIQUE das Eigentum an der gelieferten Ware bzw. an der erbrachten Leistung. Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ARTUNIQUE berechtigt die Ware zurückzunehmen. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, ARTUNIQUE hatte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Nach Rücknahme der Kaufsache ist ARTUNIQUE zur Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist nach Abzug angemessener Verwertungskosten auf die Verbindlichkeiten des Kunden/Bestellers anzurechnen.

Im Falle von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Auftraggeber die Pflicht, ARTUNIQUE unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, um eine Drittwiderspruchsklage gemaß § ZPO zu ermöglichen. Sofern der Dritte der Kostenerstattung einer solchen Klage nicht in der Lage ist, hat der Auftraggeber die ARTUNIQUE entstandenen Kosten in voller Höhe zu ersetzen.
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Vorbereitenden Maßnahmen des Auftraggebers - Mitwirkungspflicht

  1. Der Auftraggeber verpflichtet sich alle Angebots-, Vertrags-, und/oder Geschäftsgeheimnisse und alle sonstigen Absprachen und Unterlagen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu wahren und alle Informationen äußerst vertraulich zu behandeln. Diese Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht besteht auch weit über das Vertragsende hinaus und gilt in jedem Fall - auch wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.
  2. Für die rechzeitige Lieferung geeigneter, einwandfreier Wunschmotivunterlagen zur eigentlichen Skizzenerstellung durch ARTUNIQUE ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschadigte Unterlagen fordert ARTUNIQUE unverzüglich Ersatz an.
  3. Die jeweiligen Flachen/Objekte sind durch den Eigentümer/Auftraggeber wenige Tage vor der Realisierung der Gestaltung äußerlich zu reinigen und von eventuell vorhandenen Plakaten, Staub, Moos und anderen Verunreinigungen (besonders Fette) zu befreien.
  4. Um ein möglichst langlebiges Bestehen des gestalteten Bildes zu garantieren, sollten die zu gestaltenden Flächen/Objekte vor Beginn der Gestaltung in baulich einwandfreiem Zustand sein. Darüber hinaus empfiehlt ARTUNIQUE insbesondere bei allen Teilen die nicht aus Beton/Stein sind eine gründliche, vorherige und fachgerechte Grundierung aufzutragen zu lassen.
  5. Sollten die zu gestaltenden Gebäude/Objekte eine bauliche Höhe von drei Metern überschreiten, muß durch den Auftraggeber ein Gerüst bzw. ein Hubwagen oder ähnliches gestellt werden.
  6. Bei der Gestaltung von Innenwänden hat der Auftraggeber vor Beginn der gestalterischen Tätigkeit für eine optimale Abdeckung/Abklebung aller nicht zu gestaltender Raumteile, Gegenständen, Decken, Fußböden, etc. selbst zu sorgen.
  7. Der Auftraggeber ist in jedem Fall verpflichtet, das Bild/Objekt pfleglich zu behandeln.
  8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Firma ARTUNIQUE brauchbares Kartenmaterial zur Auffindung des entsprechenden Flachen/Objekte kostenlos zur Verfügung zu stellen. Gelegentlich ist es im Vorfeld erforderlich eine gemeinsame Vor-Ort-Begehung zu veranlassen.
  9. Der Auftraggeber hat sicher zustellen, daß ARTUNIQUE das Gelände auf dem die Gestaltung durchgeführt werden soll, wahrend der Dauer der Gestaltung zu jeder Tages- und Nachtzeit und an jedem Tag der Woche betreten kann, um die Arbeiten fortzuführen.

Achtung!

Grundsätzlich ist allein der Auftraggeber verpflichtet im Vorfeld alle benötigten behördlichen Genehmigungen jeglicher Art beizubringen, sowie sämtliche Abstimmungen mit Behörden/Ämtern, Anwohnern, etc., selbst oder durch von ihm beauftragte und bezahlte Dritte durchzuführen und zum Abschluß zu bringen. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht oder nur in Teilen nach und kommt es dennoch zu einer künstlerischen Gestaltung (auch bei Teilfertigstellung) durch ARTUNIQUE, tragt allein der Auftraggeber die Schuld, alle Kosten, sowie sämtliche Konsequenzen. Zudem muß ARTUNIQUE vom Auftraggeber in voller Auftragshöhe bezahlen werden – dieses gilt auch bei nur Teilfertigstellung des Auftrages.

 

Die Kosten für alle vorbereitenden sowie die oben beschriebenen Maßnahmen trägt in jedem Fall allein der Auftraggeber.
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Gewährleistungsfristen

Gewahrleistungsfristen

Auf alle durch den Auftraggeber fachgerecht vorbereiteten Untergründe garantiert ARTUNIQUE eine zweijährige Gewährleistungsfrist. Nicht unter die Gewahrleistungsfrist fallen.

  • unsachgemaße Behandlung des Produktes
  • Reparatur- bzw. Änderungsversuche des Kunden oder unbefugt dritter Personen
  • sämtliche unfachgerecht vorbehandelten Untergründe
  • grundsätzlich alle Untergründe, Flächen/Teilflächen die nicht aus Stein und/oder Beton sind

Reklamationen/Fehler müssen durch den Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung des Auftrages schriftlich bei ARTUNIQUE, Postfach 110107, 30099 Hannover geltend gemacht und entsprechend belegt werden. Unterlaßt der Auftraggeber einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder Abhilfe nicht ein.

Leistungsänderungen

ARTUNIQUE übernimmt die Gewährleistung dafür, daß die erstellte Gestaltung die vereinbarte Optik erhalt. Änderungen und Abweichungen bezüglich Farbauswahl, Motivelementen und Proportionen von einem vorher vereinbarten Modell, Skizze, Foto, etc. sind ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber jederzeit möglich und Teil des künstlerischen Schaffens von ARTUNIQUE.
Sollte ein Bild/Objekt massiv vom vorher besprochenen Modell, Skizze, Foto etc. abweichen und es somit nicht den schriftlich bzw. zeichnerisch fixierten Wünschen und Vorgaben des Auftraggebers entsprechen, wird es im Einzelfall vor Ort solange abgeändert, bis es dem Modell /der Skizze / dem Foto ahnlich sieht. Weicht ein Bild/Objekt derart massiv von im Vorfeld besprochenen und schriftlich bzw. zeichnerisch festgelegten Vorgaben/Wünschen des Auftraggebers ab, daß es keine Wiedererkennung besitzt, so daß das Bild/Objekt aus diesem Grund dem Auftraggeber nicht zusagt und es sich nicht ohne Weiteres abändern laßt, muß der Auftraggeber das Bild nicht bezahlen und bekommt von ARTUNIQUE eine eventuell bereits geleistete Anzahlung in voller Höhe erstattet. In diesem Fall muß der Auftraggeber jedoch dafür Sorge tragen, daß das ARTUNIQUE Bild fachgerecht, restlos/rückstandlos innerhalb von 30 Tagen übermalt bzw. überstrichen wird – bzw. daß das Objekt ohne Beschädigungen an ARTUNIQUE zurück gegeben wird.
Alle hierfür anfallenden Kosten, einschließlich all der Kosten, die dem Auftraggeber im Vorfeld durch die Bestellung, Absprache, etc. entstandenen sind, trägt allein der Auftraggeber.
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Referenzen und Gestaltungsbeispiele

Zu unseren Auftraggebern zählen unter anderem:

  • E.ON / E.dis
  • Stadtwerke Rostock AG
  • Stadtwerke Greifswald AG
  • Rostocker Brauerei
  • Lübzer Brauerei
  • Hansegas GmbH
  • Stadt-Theater Rostock
  • Stadtwerke Grevesmühlen GmbH
  • Hydro Agri
  • Fernwarme Greifswald GmbH (SWG)
  • Global Connect Hamburg
  • Internationale Gartenbau Ausstellung Rostock GmbH (IGA GmbH)
  • Zweckverband Wismar
  • Deutsche Bahn Energie GmbH
  • Neutecta Wohnungsgesellschaft
  • WGG Güstrow
  • WIG Bad Doberan
  • Wemag AG
  • … und viele Andere - sowie zahlreiche Private Auftraggeber.
 

Zeitrahmen der Realisierung

Aufgrund der großen Nachfrage nach Auftragsarbeiten von ARTUNIQUE richtet sich die Realisierung immer nach der Reihenfolge des Auftragseingangs. Darüber hinaus ist es im Einzelfall möglich, kurzfristige Termine zu vergeben – bitte fragen Sie dieses im dringenden Bedarfsfall direkt nach. Allerdings ist ARTUNIQUE-Sprühkunst direkt von den örtlichen Temperaturen und Witterungsverhaltnissen abhängig und daher meist nicht in den Frühjahr-, Herbst- und Wintermonaten möglich. Für gewöhnlich startet unsere Malsaison Anfang Mai und endet Mitte September.

Eine Durchführung von Workshops, die Gestaltung von Innenflächen, das Gestalten von Leinwänden, Fahrzeugen, etc. aber auch die Herstellung von massiven Holzskulpturen kann hingegen ganzjährig angeboten werden.

Witterungseinflüsse wie zum Beispiel: Wind, Regen, Kalte, Schnee, Hagel, etc. können eine geplante Umsetzung bzw. Fertigstellung der künstlerischen Gestaltung beeintrachtigen oder gar verhindern. In diesen Fallen kann es sein, das die Fertigstellung dann zeitlich versetzt erfolgen muß, um eine durchweg gute Qualität des Endergebnisses zu gewahrleisten. Eine umgehende Fortführung der Arbeiten wird von ARTUNIQUE in jeden Fall angestrebt !
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Allgemeine Gedankensammlung zu Gestaltungs-Projekten

  1. Eine jegliche Gestaltung sollte sich (unserer Meinung nach) möglichst gut in die vorhandene Umgebung und Bebauung einpassen. Aus diesem Grund bilden die Farben der direkten Umgebung des Objektes der Hauptbestandteil des eigentlichen ARTUNIQUE-Bildes. Einzelne Details des Gesamtbildes können/sollten sich massiv von der üblichen Farbumgebung unterscheiden, dennoch sollte angestrebt werden ein rundum harmonisches Gesamtbild entstehen zu lassen.
  2. Bei Flachen/Objekten die sich in Randlage von Wohnsiedlungen befinden, erscheint es uns zwingend notwendig, eine möglichst breite Anwohner- und Passantenschicht mit dem ARTUNIQUE Bild/Objekt anzusprechen. Aus unserer mehrjährigen Erfahrung laßt sich sagen, daß ortstypische Gebäude (z.B. Kirchen, Windmühlen, etc.) und jegliche figürliche Motive (besonders Blumen) immer großen Anklang bei Jung und Alt finden. Die Identifikation der Anwohner mit "Ihrem" Bild/Objekt schützt zudem vor illegalen farblichen Übergriffen.
  3. Schlichte, ein- und hellfarbige Flächen verleiten große und kleine Kinder, sich dort immer wieder zu verewigen. Wenn Sie sich für eine vielfarbig abschattierte Gestaltung in Kombination mit konkreten Details entscheiden, minimieren Sie das Risiko der Beschädigung um ein vielfaches.
  4. Eine Begleitung der örtlichen Presse beim Gestalterischen-Arbeiten von ARTUNIQUE wird aus Gründen der zusätzlichen Werbewirksamkeit in jedem Fall empfohlen.
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